electronic GmbH


Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen


1. Vertragsinhalt

2. Preise und Zahlungsbedingungen

3. Eigentumsvorbehalt

4. Liefertermine

5. Gewährleistung / Garantie

6. Gefahrtragung

7. Sonstige Bestimmungen

8. Erfüllungsort / Teilunwirksamkeit





 

1. Vertragsinhalt

 

    Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab sofort für alle Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen, mündliche Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Unsere Bedingungen gelten auch für spätere Bestellungen und Lieferungen, selbst wenn dabei auf diese Bedingungen nicht noch einmal gesondert hingewiesen wird.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

  • Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung so wie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

  • Die genannten Preise basieren auf den gegenwärtigen Kosten für Werkstoffe, Löhne und Energie. Im Falle einer Änderung dieser Kostenbasis behalten wir uns zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Anpassung vor. Sind Festpreise vereinbart, wird über eine angemessene Preisänderung verhandelt. Kann darüber keine Einigung erzielt werden, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

  • Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße und Preise in Form von Broschüren und Prospekten sowie andere technische Hinweise, beigefügte Zeichnungen und Beratungen sind unverbindlich, und werden erst durch eine dem Besteller schriftlich erteilte Bestätigung verbindlich.

  • Sonderanfertigungen, soweit sie vom Besteller gewünscht wurden, müssen übernommen und bezahlt werden.

  • Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug bzw. in 10 Tagen mit 2% Skonto zu zahlen. Montage und Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen.

  • Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn sie von uns unbestritten oder rechtsgültig festgestellt sind, bzw. durch Erteilung einer Gutschrift.

  • Bei Erstellung von Rechnungen für Teillieferungen kann der Käufer die fristgerechte Begleichung nicht bis zum Empfang der Restlieferung zurückstellen.

  • Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder nach Abschluss dem Lieferer bekanntgewordene Umstände, die Zweifel an der Zahlungsbereitschaft des Käufers entstehen lassen, berechtigen den Lieferer, ohne vom Vertragzurückzutreten, Rückgabe der Ware zu verlangen.

 

3. Eigentumsvorbehalt

 

  • An unseren Zeichnungen, Konstruktionen, Entwicklungen, Prototypen, Mustern, speziell der Software, usw. behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Verletzungen unserer Urheberrechte ziehen Schadensersatzansprüche nach sich.

  • Die Ware bleibt unser Eigentum, bis die Forderungen gegen den Käufer aus unseren gesamten Geschäftsverbindungen beglichen sind. Wird unsere Ware mit einer anderen Sache vermischt oder verbunden, so erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der verbundenen oder vermischten Sache. Unser Miteigentumsanteil soll dem Wert unserer Sache hierbei entsprechen.

  • Wir sind berechtigt unsere Ware jederzeit zu besichtigen oder herauszuverlangen, wenn sich der Kunde vertragswidrig, verhält, in Zahlungsverzug befindet oder unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Der Kunde gestattet uns insoweit unwiderruflich das Betreten seiner Räume und die Wegnahme der Ware, ohne das hierbei verbotene Eigenmacht liegt. Das gilt auch für Waren, an denen uns lediglich ein Anteil zusteht.

 

4. Liefertermine

 

  • Diese gelten frühestens nach vollständiger Klarstellung aller für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Angaben durch den Kunden, und sind unverbindlich.

  • Wir sind von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn wir unsererseits von unseren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden sind. Darüber hinaus sind wir von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoffverteuerungen und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu Verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

  • Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die gelieferte Stückzahl kann von der vereinbarten Menge um 10% nach oben oder unten abweichen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

  • Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets als annähernd und unverbindlich. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn spätestens zu dem vereinbarten Liefertermin die Gefahr auf den Käufer übergeht.

  • Durch Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.

  • Maß- Gewichts- und Leistungstoleranzen sowie technische Änderungen oder ein Modellwechsel bleiben vorbehalten und sind zulässig, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt und diese für den Kunden zumutbar sind. Bei Sonderanfertigungen sind Mengentoleranzen (bis 50 Stck. +/- 10%) gestattet.

  • Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Lieferung / Leistung oder Nichtlieferung /-Leistung sind, soweit nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.

  • Bei Bestellung auf Abruf muss die bestellte Ware innerhalb 6 Monaten abgerufen sein.

  • Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellungen gelten ebenfalls die Preise, die zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein berechnet werden.

 

5. Gewährleistung / Garantie

 

  • Der Käufer hat uns erkennbare Mängel oder Fehlbestände innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau schriftlich anzuzeigen.

  • Der Gewährleistungsanspruch verjährt innerhalb von 24 Monate nach Gefahrenübergang.

  • Bei berechtigten Ansprüchen können wir nach eigener Wahl entweder die Mängel beseitigen, oder gegen Rückgabe der Ware Ersatzlieferung vornehmen, oder den Vertrag wandeln und den Kaufpreis zurückerstatten. Ersatzlieferungen oder Reparaturen die durch Dritte ausgeführt werden, erkennen wir nicht an.

  • Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Aufrechnung, Zurückhaltung sowie mittelbaren und unmittelbaren Schadenersatz sind ausgeschlossen. Nimmt der Käufer ohne ausdrückliche Genehmigung Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vor, so erlischt jede Mängelhaftung. Nach begonnener Weiterverarbeitung sind alle Gewähr- Leistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Wir leisten keine Gewähr für Wertminderung und / oder Schäden die, auf natürlicher Abnutzung beruhen, oder auf unsachgemäße Behandlung, Eingriffe, Bedienungsfehler oder auf mechanische, chemische, elektrochemische, elektrische oder physikalische Einflüsse zurückgehen.

  • Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Käufer vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen. Dies gilt auch für Änderungen der Ware durch den Hersteller, oder wenn der Lieferer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat.

  • Mangelhafte Angaben bei der Bestellung entbinden den Lieferer von der Haftung.

  • Für durch uns gelieferte oder durch uns erstellte und montierte Konstruktionen entfällt eine Haftung für eintretende Schäden unsererseits, schon weil die Benutzung, Behandlung und Belastung dieser Konstruktionen nach Fertigstellung nicht von uns laufend überprüft werden kann.

  • Wir werden immer bemüht sein, Zulieferfirmen zur Erfüllung der von uns erteilten Aufträge anzuhalten und die Gewähr für Reklamationsansprüche für diese Zulieferteile zu übernehmen. Falls der Zulieferer dieses jedoch ausschließt, können auch wir für Schaden nicht haftbar gemacht werden.

  • Weitergehende Ansprüche, wie Gewinnverlust, Schadenersatz, Materialkosten, Aufwendungen für Montagen, und insbesondere aus Produzentenhaftung, sowie aus jeglichem weiteren Rechtsgrund, Verzugsstrafen, sind ausgeschlossen.

  • Soweit in diesen Bedingungen oder Einzelverträgen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind gegen uns und unsere Mitarbeiter gerichtete Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, sofern nicht, uns oder unseren Mitarbeitern vorwerfbares, grobes Verschulden vorliegt.

 

6. Gefahrtragung

 

    Die Gefahr für die von uns gelieferte Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlässt, gleichgültig ob auf eigenem oder fremden Transportmitte

 

7. Sonstige Bestimmungen

 

    Die Auftragserteilung schließt das Einverständnis des Käufers mit vorstehenden Bedingungen ein. Sie gelten auch dann als vereinbart, wenn die Bedingungen des Käufers eine abweichende Regelung beinhaltet. Einkaufs- und Bestellbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben, sie werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

8. Erfüllungsort / Teilunwirksamkeit

 

  • Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Kreuzwertheim, Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Gemünden / Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnort oder Sitz zu verklagen.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

  • Sind, oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.